Kann ich meine Anteile vererben?

Kann ich meine Anteile vererben?

Ja, das sieht die Satzung der eG so vor. Sollte ein Mitglied der eG sterben, geht seine Mitgliedschaft auf den oder die Erb*in über. Die Mitgliedschaft endet dann allerdings mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Sollte es mehrere Erb*innen geben, müssen diese gemeinschaftlich eine Person als Vertreter*in benennen. 
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