Kann ich wieder aus der eG austreten und mein Geld zurückbekommen?
Jedes Mitglied kann gemäß Satzung seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen.
Der Wert eines Genossenschaftsanteils bestimmt sich anhand des sogenannten „Geschäftsguthabens“, dass diesem Anteil zugewiesen wird. Dieses sind normalerweise 750 Euro, allerdings können dem Geschäftsguthaben zugewiesene mögliche Bilanzverluste dazu führen, dass der tatsächlich ausgezahlte Betrag niedriger sein kann. Zusätzlich kann ein möglicher Gewinnanteil des letzten Geschäftsjahres ausgezahlt werden.