Muss ich die Beitrittserklärung bei jeder Beteiligung erneut schicken?
Ab dem 15. Januar haben wir auf das seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich mögliche digitale Beitrittsverfahren umgestellt. Die Bestätigung des Beitritts im Online-Zeichnungsprozess entspricht der Beitrittserklärung, ihr erhaltet eine entsprechende e-Mail-Bestätigung. Dieses Verfahren gilt auch für jede weitere Bestellung. Ein Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Beitrittserklärung ist nicht mehr erforderlich.
Für Bestellungen vor dem 15. Januar muss unverändert eine Beitrittserklärung im alten Verfahren an uns versendet werden.
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