Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung habe ich?

Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung habe ich?

Das oberste Organ der eG ist die Generalversammlung der Genossenschaft, in der alle Mitglieder abstimmen dürfen. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Einlage eine Stimme. Die Generalversammlung tagt einmal im Jahr und darüber hinaus, wenn wichtige, grundlegende Entscheidungen zu treffen sind. Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, und dieser bestellt den Vorstand der Genossenschaft. 
Darüber hinaus definieren das GenG und die Satzung weitere Rechte und Pflichten, zB Auskunftsrechte der Mitglieder. 

 
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