Der Beitritt zu einer Genossenschaft und die damit verbundenen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sind wie Eigenkapital zu behandeln. Die Mitglieder haften nur bis zu diesem Betrag, eine Nachschusspflicht ist in der Satzung ausgeschlossen. Im ...
Ob und wie hoch eine (regelmäßige) Auszahlung erfolgt, legen die Mitglieder der Genossenschaft in der Generalversammlung fest. Angestrebt werden etwa zwei Prozent pro Jahr. Wir betrachten die Anlage als stabil, denn für die eG stellt die langfristige ...
In der Satzung findest du alle notwendigen Fragen zum Thema Governance. Wie in Genossenschaften üblich, besteht sie aus Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung (alle Mitglieder).
Das erste Projekt ist unsere Heimat: Die Genossenschaft erwirbt die Mehrheit am Millerntorstadion. Das vermietet sie dann für einen fairen Preis an den Verein und realisiert den Betrieb und die Instandhaltung des Stadions. Langfristig soll sich das ...
Aufgrund unserer Planungsrechnungen gehen wir von einem Überschuss von ca. 1-3% aus, in den ersten Jahren eher im unteren Bereich. Ob Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen an die Mitglieder vorgenommen werden, entscheidet die ...