Du kannst Anteile ganz einfach auch an Deine minderjährigen Kinder verschenken. Hier erfährst Du, wie das funktioniert:
Schritt 1 – Du kaufst Anteile
Als schenkende Person registriert Du Dich zunächst auf
fcspeg.com und verifizierst Dein Profil. Anschließend kaufst Du die gewünschte Anzahl an Anteilen und bezahlst diese.
Wichtig:
- Setze im Zeichnungsprozess einen Haken bei „Genossenschaftsanteile verschenken“.
- Du kannst nur jeweils die gesamte Bestellung schenken! Anders formuliert: Wenn Du an zwei Personen Anteile verschenken willst, musst Du auch zwei separate Bestellungen machen. Es können gerne mehrere Anteile je Bestellung sein.
Zur Info. Den Beitrittsantrag musst Du bei einer Schenkung nicht ausfüllen, da nicht Du, sondern die beschenkte Person Genoss*in wird.
Sollen die Anteile eine Überraschung sein?
Erledige nur Schritt 1. Schicke uns dann eine Email an
wir@fcspeg.com mit dem Wort „Geschenkurkunde“ im Betreff. Wir antworten Dir dann mit einer Geschenkurkunde zum Selberdrucken, welche Du schon einmal symbolisch überreichen kannst. Erst nachdem die Überraschung gelungen ist, fährst Du mit Schritt 2 fort.
Schritt 2 – Zahlungskonto erstellen & Übertragung der Anteile
Im zweiten Schritt muss ein Konto für Minderjährige erstellt werden und die gekauften Anteile von Deinem Konto auf das des Kindes übertragen werden.
Bitte stelle
hier den Antrag auf Eröffnung eines Kontos für Minderjährige. Damit ermächtigst Du uns, ein Zahlungskonto für Minderjährige zu eröffnen. Bereite dafür deinen Ausweis, den Ausweis des Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes und das Schenkungsformular vor (Siehe Downloadbereich am Ende des Artikels).
Und jetzt sind wir an der Reihe: Sobald das Konto von Lemonway erstellt wurde, führen wir die Übertragung der Anteile im Hintergrund durch. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald dies erledigt ist, kann das beschenkte Kind den Antrag im Mitgliederbereich seines Accounts downloaden oder per Post bestellen.
Schritt 3 – der Beitritt des Kindes zur Genossenschaft
Das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular muss nun von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dann schickt Ihr es per Post an die Genossenschaft. Nach erfolgreicher Aufnahme durch den Vorstand heißt es dann für das Kind: Herzlich willkommen, kleine*r Genoss*in!
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Wie kann ich Anteile übertragen?
Anteile können jederzeit an andere Personen übertragen werden. Das sieht die Satzung der eG so vor. Es können auch einzelne Anteile übertragen werden, wenn man mehrere Anteile besitzt. Der Vorstand muss zusätzlich jeder Übertragung zustimmen. Auch ...
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Logge Dich mittels "Einloggen"-Button (rechts oben auf der Plattform fcspeg.com) ein. Bist Du eingeloggt, erscheint dort Dein Name. Um Deine Daten zu ändern, klicke nun auf Deinen Namen und wähle "Kontoübersicht" aus. Du siehst nun Deine Profildaten, ...
Kann ich meine Anteile vererben?
Ja, das sieht die Satzung der eG so vor. Sollte ein Mitglied der eG sterben, geht seine Mitgliedschaft auf den oder die Erb*in über. Die Mitgliedschaft endet dann allerdings mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. ...
Wie kann ich Anteile kaufen?
Die Zeichnung von Geschäftsanteilen und der damit verbundene Beitrittsprozess sind ausschließlich über die Webseite www.fcspeg.com möglich. Hier wirst du durch den Prozess geführt und hast jederzeit die Möglichkeit, Unterstützung durch den Support zu ...