Wie kann ich Anteile an meine minderjährigen Kinder verschenken?

Wie kann ich Anteile an meine minderjährigen Kinder verschenken?

Du kannst Anteile ganz einfach auch an Deine minderjährigen Kinder verschenken. Hier erfährst Du, wie das funktioniert:

Schritt 1 – Du kaufst Anteile

Als schenkende Person registriert Du Dich zunächst auf fcspeg.com und verifizierst Dein Profil. Anschließend kaufst Du die gewünschte Anzahl an Anteilen und bezahlst diese.

Wichtig:
  1. Setze im Zeichnungsprozess einen Haken bei „Genossenschaftsanteile verschenken“.
  2. Du kannst nur jeweils die gesamte Bestellung schenken! Anders formuliert: Wenn Du an zwei Personen Anteile verschenken willst, musst Du auch zwei separate Bestellungen machen. Es können gerne mehrere Anteile je Bestellung sein.
Zur Info. Den Beitrittsantrag musst Du bei einer Schenkung nicht ausfüllen, da nicht Du, sondern die beschenkte Person Genoss*in wird.

Sollen die Anteile eine Überraschung sein?
Erledige nur Schritt 1. Schicke uns dann eine Email an wir@fcspeg.com mit dem Wort „Geschenkurkunde“ im Betreff. Wir antworten Dir dann mit einer Geschenkurkunde zum Selberdrucken, welche Du schon einmal symbolisch überreichen kannst. Erst nachdem die Überraschung gelungen ist, fährst Du mit Schritt 2 fort.

Schritt 2 – Zahlungskonto erstellen & Übertragung der Anteile

Im zweiten Schritt muss ein Konto für Minderjährige erstellt werden und die gekauften Anteile von Deinem Konto auf das des Kindes übertragen werden. 
Bitte stelle hier den Antrag auf Eröffnung eines Kontos für Minderjährige. Damit ermächtigst Du uns, ein Zahlungskonto für Minderjährige zu eröffnen. Bereite dafür deinen Ausweis, den Ausweis des Kindes, die Geburtsurkunde des Kindes und das Schenkungsformular vor (Siehe Downloadbereich am Ende des Artikels). 

Und jetzt sind wir an der Reihe: Sobald das Konto von Lemonway erstellt wurde, führen wir die Übertragung der Anteile im Hintergrund durch. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald dies erledigt ist, kann das beschenkte Kind den Antrag im Mitgliederbereich seines Accounts downloaden oder per Post bestellen.

Schritt 3 – der Beitritt des Kindes zur Genossenschaft

Das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular muss nun von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dann schickt Ihr es per Post an die Genossenschaft. Nach erfolgreicher Aufnahme durch den Vorstand heißt es dann für das Kind: Herzlich willkommen, kleine*r Genoss*in!
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