Wie (schnell) kann ich mein Geld wieder zurückbekommen?

Wie (schnell) kann ich mein Geld wieder zurückbekommen?

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen. Nach seinem Ausscheiden erfolgt eine sog. Auseinandersetzung – oder einfach formuliert: eine Abrechnung zwischen Mitglied und Genossenschaft. Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem ausgeschiedenen Mitglied innerhalb von neun Monaten nach Ausscheiden das berechnete Guthaben auszuzahlen.