Wie (schnell) kann ich mein Geld wieder zurückbekommen?
Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr schriftlich kündigen. Nach seinem Ausscheiden erfolgt eine sog. Auseinandersetzung – oder einfach formuliert: eine Abrechnung zwischen Mitglied und Genossenschaft. Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem ausgeschiedenen Mitglied innerhalb von neun Monaten nach Ausscheiden das berechnete Guthaben auszuzahlen.
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Jedes Mitglied kann gemäß Satzung seine Mitgliedschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr kündigen. Der Wert eines Genossenschaftsanteils bestimmt sich anhand des sogenannten „Geschäftsguthabens“, dass diesem ...
Was bekomme ich für mein Geld?
Teilhabe: In der Genossenschaft gilt (anders als bei AG, GmbH & Co.) das Kernprinzip „1 Mitglied = 1 Stimme“. Damit haben alle dasselbe Mitspracherecht; ganz egal, wieviel Geld ein Mitglied in die Genossenschaft investiert. Wir alle entscheiden ...
Wie kann ich sicher sein, dass vom Geld keine teuren Spielertransfers finanziert werden?
Alle Gremien und Mitglieder der eG verpflichten sich der Satzung, die den Inhalt und Zweck der eG definiert. Dadurch wird sichergestellt, dass das Geld aus der Genossenschaft nicht für andere Zwecke eingesetzt wird. Der Kauf von Spielern ist hier ...
Wie lange dauert die Zeichnungsphase/ wie lange kann ich Anteile zeichnen?
Das können wir nicht genau sagen, da wir nicht genau wissen, wie viele Menschen sich unserer Genossenschaft anschließen werden. Unser Ziel ist es zunächst etwa 30 Millionen Euro einzunehmen. Sollten wir genug Geld eingesammelt haben, werden wir keine ...
Wie kann ich Anteile verschenken?
Du kannst Anteile ganz einfach verschenken. Dazu ist wichtig zu wissen, dass sich sowohl die schenkende als auch die beschenkte Person auf fcspeg.com registrieren und mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis verifizieren muss. Hier erfährst ...