Wie wird sichergestellt, dass die eG das Stadion im Sinne des Vereins nutzt?
Die Genossenschaft ist verpflichtet die Nutzung des Stadions für den Verein sicherzustellen. Im Pachtvertrag mit dem Verein erhält dieser das umfangreiche Nutzungsrecht am Stadion, auch außerhalb der Spieltage. Grundsätzlich ändert sich daran durch die eG also nichts. Der Verein kann weiter über die Nutzung entscheiden. Zudem bleibt der Verein auch Minderheitsgesellschafter mit entsprechenden Rechten. Zusätzlich regeln die Satzung der eG und die Satzung und Beschlüsse des Vereins, welche Veranstaltungen durchgeführt werden können.