Was passiert, wenn die Genossenschaft insolvent geht?
Im Allgemeinen gelten Genossenschaften als besonders krisenfeste Rechtsform. Sollte die FCSP e.G. dennoch insolvent gehen, haften die Mitglieder ausschließlich mit ihren Geschäftsanteilen (Eigenkapital der Genossenschaft), eine Nachschusspflicht ist per Satzung ausgeschlossen. Bei Auflösung der Genossenschaft im Zuge einer Insolvenz wird eventuell verbleibendes Vermögen nach der Befriedigung der Gläubiger anteilig bis zur maximalen Höhe des Geschäftsanteils an die Mitglieder ausgeschüttet.