Wie wird sichergestellt, dass die eG keine anderen Werte vertritt als der Verein?
Ganz einfach durch die Satzung der eG und entsprechende Verträge der Zusammenarbeit zwischen Verein und Genossenschaft. Die Satzung der FCSP eG leitet sich aus den Statuten des Vereins ab. Der Verein bleibt Minderheitsgesellschafter beim Stadion und hat bei wesentlichen Entscheidungen ein Veto-Recht. DarĂ¼ber hinaus hat der Verein ein Entsendungsrecht von einem Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der eG.