Muss ich meine Beitrittserklärung per Post schicken?
Das Genossenschaftsrecht in Deutschland erlaubt seit dem 1.1.2025 den digitalen Beitritt. Wir haben ab dem 15. Januar 2025 auf dieses Verfahren umgestellt. Ein Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der Beitrittserklärung ist nicht mehr erforderlich.
ACHTUNG: Für Bestellungen vor dem 15.1.2025 ist noch eine schriftliche Beitrittserklärung nach dem alten Verfahren erforderlich.
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